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Tieradoption aus dem Tierheim

Tieradoption Vermittlungsablauf: Ein Tier aus dem Tierheim adoptieren

Wenn man ein Tier aus dem Tierschutz adoptieren möchte, hat man auch eine große Verantwortung dem Tier gegenüber. Besonders das Tierheim möchte, dass es dem Tier in seinem neuen Zuhause an nichts fehlt, schließen sind sie es, die das Tier in den vergangenen Wochen bis Jahren begleitet haben und sich nur das Beste für ihn wünschen. Die Tiere wurden aus verschiedensten Gründen abgegeben. Manch ein Besitzer konnte sie vielleicht aus finanziellen Gründen nicht mehr halten oder eine schwere Krankheit zwang den Halter zur Abgabe des Tieres. Einige Halter fürchten sich auch, wenn ihre Fellnase Probleme hat. Dies kann bei Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheiten wie bspw. Gehörlosigkeit der Fall sein. Andere wiederum haben sich einen kleinen, süßen Welpen oder ein kleines Kitten angeschafft, welches nach kurzer Zeit jedoch gar nicht mehr so klein blieb…

Wie viel Leid ein Tier in seinem Leben schon erfahren musste, das lässt sich manchmal nur erahnen. Daher ist es nur verständlich, dass Tierheime und Tierschutzorganisationen allerlei Sicherheiten durchgehen wollen und auch bei sogenannten „Vorkontrollen“ ganz genau hinschauen, wo diese vom Schicksal gebeutelten Tiere in Zukunft Zuhause sein werden. Bevor also ein Tier in sein neues Zuhause einziehen kann, gibt es ein paar Voraussetzungen, die die neue Familie erfüllen sollte.

1. Selbstauskunft

Um festzustellen, ob das Wunschtier auch zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt, sollte eine Selbstauskunft möglichst komplett, gewissenhaft und sorgfältig ausgefüllt werden. Fühlen Sie sich nicht durch die Fragen eingeschüchtert oder verletzt. Das Tierheim möchte lediglich nach bestem Gewissen prüfen, ob Sie und Ihr Wunschtier auch optimal zusammenpassen und er sein neues Leben ausschließlich unter den besten Voraussetzungen beginnen kann. Es werden Fragen u.a. über Ihre Familienverhältnissen sowie zu Ihrer beruflichen Tätigkeit wie Arbeitszeiten gestellt, wo Sie auch angeben sollten, wie lange das Tier am Tag alleine ist, falls dies zutrifft. Es ist für das Tierheim wichtig zu wissen, ob es nur einen Halter gibt oder eine ganze Familie. Manche Tiere aus dem Tierheim lieben Kleinkinder, andere wiederum kommen besser mit älteren Kindern zurecht. Je mehr Informationen Sie angeben, desto besser kann das Tierheim einschätzen, ob Sie und das gewünschte Tier gut zusammenpassen.

Das Ausfüllen der Selbstauskunft ist keine automatische Reservierung des von Ihnen gewünschten Tieres.

2. Persönliches Kennenlernen

Egal ob Sie Ihr Wunschtier direkt in einem Tierheim oder einem Online-Inserat gefunden haben - sobald Sie sich für ein Tier entschieden haben, sollten Sie ihn ein paar Mal im Tierheim besuchen. So bauen Sie eine Beziehung und Vertrauen zu dem Tier auf. Beim nächsten Treffen werden Sie bemerken, wie schnell er sich Ihr Gesicht merken kann. Wie das Wort schon impliziert, lernen Sie und Ihr Wunschtier sich kennen. Sie schauen ob es zwischen ihnen „funkt“ und Sie das Tier in Ihr Herz schließen können. Sollten noch andere Familienmitglieder wie bspw. Kinder involviert sein, wäre es empfehlenswert, auch diese zu einem Kennenlernen mitzunehmen. Schließlich sollen sich alle mit dem zukünftigen neuen Familienmitglied verstehen und einverstanden sein. So können Sie auch von vornherein Allergien erkennen und bestenfalls ausschließen.

3. Vertrauen ist gut, Vorkontrolle ist besser

Dies fängt mit dem Einverständnis der Familienmitglieder an, die im Haushalt leben und mit der Anschaffung eines Tierschutztieres einverstanden sein müssen. Gerade in der Anfangszeit, sollte mindestens eine Person dauerhaft bei dem adoptieren Tier sein. Falls Sie zur Miete wohnen, ist auch die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Besonders für größere oder aktive Hunde, ist ein Haus mit Garten von Vorteil. Dieser muss eingezäunt und ausbruchsicher sein. Zudem sollte das häusliche Umfeld zur Hunde- oder Katzenrasse passen und das Bewegungsbedürfnis des Tieres täglich erfüllt werden.

Auch über die eigentlichen Motive, wieso man sich einen Hund und eine Katze anschaffen möchte, wird sich das Tierheim informieren wollen. Der Entschluss sollte nicht auf der Tatsache beruhen, weil der Hund niedlich aussieht oder weil man gerade Lust und Zeit dazu hat. Wenn der Wunsch von Kindern kommt, sollte ihnen bewusst gemacht werden, das man auch Verantwortung übernehmen muss – und das für das gesamte Tierleben. Vielleicht haben Sie bereits einen Ersthund oder eine Erstkatze und möchten einen Spielkameraden hinzuholen. Hier schaut der Kontrolleur, wie sich der Hund oder die Katze verhält und ob sie offen für ein weiteres Tier ist.

Thema Urlaub: Haben Sie auf jeden Fall eine Option A und B, wenn Sie in den Urlaub fahren und Ihr neues Familienmitglied einmal nicht mitgenommen werden soll. Auch dies wird ganz gewiss zur Sprache kommen.

Gerade Menschen, die berufstätig sind und daher viele Stunden am Tag abwesend sind oder ihren Hund nicht mit zur Arbeit nehmen können, könnten sich schwer tun, noch genügend Zeit für ihren Vierbeiner zu finden. Auch die finanziellen Ausgaben, wie Fressen oder auch wenn das Tier zum Beispiel einmal krank wird, sollten bedacht werden.

4. Ein Beratungsgespräch als Informationsquelle

Die Vorkontrolle birgt auch ein Gespräch mit sich. Dies dient zum gegenseitigen Kennenlernen und kann genutzt werden, um Fragen zu stellen und sich umfassend beraten zu lassen. Aus diesem Grund können Sie sich im Vorfeld schon alle Fragen notieren, die Sie beantwortet haben möchten. Sollten Ihnen noch bestimmte Informationen über das Tier fehlen um eine endgültige Entscheidung zu treffen, ist dies Ihre Chance. Auch wenn Sie Fragen zur Eingewöhnungszeit oder Erziehung haben, ist dies ein guter Zeitpunkt, die Fragen jemandem zu stellen, der sich sehr gut mit Tieren auskennt. Er wird sich freuen und mit Freude registrieren, wie engagiert und motiviert Sie die Adoption angehen.

5. Tierschutzvertrag

Nach der Vorkontrolle verfasst der Kontrolleur ein kleines „Gutachten“. Sollte nun beide Seiten sich positiv für die Adoption des Tieres aussprechen, kommt es zum Schutzvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet verschiedene Dinge, die dem Wohle und der Sicherheit von dem adoptierten Tier dienen solle. Diese müssen artgerecht sein. Im Einzelnen können auch bestimmte Dinge von dem neuen Besitzer gefordert werden, wenn es dem Wohl des Tieres dient. Auch die Ernährung oder gesundheitliche Versorgung des Tieres kann schriftlich in einem Schutzvertrag geregelt werden, wie z.B. Impfungen, Wurmkuren oder die Versorgung mit artgerechtem Futter.

Diese Dinge sollen dem Tier eine möglichst gute und artgerechte Versorgung in seinem neuen Zuhause sichern. Der Schutzvertrag muss von beiden Parteien anerkannt und unterzeichnet werden, da er sonst nicht wirksam ist. Lesen Sie sich alle Punkte gut durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn der Vertrag erst einmal unterschrieben wurde, ist dieser auch gültig.

6. Nachkontrolle

Wenn das neue Familienmitglied nach Vermittlung gut im neuen Zuhause angekommen ist und sich auch schon die ersten Wochen eingewöhnen konnte, kommt als letzter Schritt die Nachkontrolle. Diese bildet den Abschluss des Adoptionsverfahrens. Allgemein ist es nur von Vorteil, weiterhin in Kontakt zu bleiben. Bei Bedarf steht das Tierheim Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Meist kommen erst im Anschluss, wenn der Hund eingezogen ist, noch mehr Fragen auf. Zudem möchten das Tierheim schauen, wie sich der Hund bisher eingelebt hat. Hier zeigen die neuen Hundebesitzer, wie wohl sich das Tier bei ihnen fühlt, was es bereits gelernt hat, zeigen ggf. Fotos oder erzählen Geschichten oder besondere Vorkommnisse, die sie bereits mit dem Hund erlebt haben.

Der Nachkontrolleur sollte die Familie mit einem guten Gefühl verlassen, dass ein Schützling mehr nun ein gutes Zuhause gefunden hat.

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